Standbelegung

Auf der Seite des WSV gibt es eine praktische Tabelle, mit der die Auflagen zur Standbelegung abhängig von der Inzidenz, Hospitalisierungsrate etc. aufgeführt sind. Im Augenblick ist es also erlaubt, die Stände voll zu belegen und ohne Maske zu schießen. Da teilgedeckte Schießstände wie die unseren als geschlossene gelten, ist jedoch die 3G Regel anzuwenden. Lasst es also bitte nicht am Schießleiter aus, wenn er euch nach eurem Impfstatus fragt – er ist dazu verpflichtet.